Mindestalter: Kat. C1 (3,5t–7,5t): 18 Jahre, Kat. C (über 3,5t, ohne Gewichtsbeschränkung): 21 Jahre (bzw. 18 Jahre bei berufsmässigem Chauffeur/berufsmässiger Chauffeurin mit CZV-Ausbildung)
Bereits gültiger Ausweis: Kategorie B (Auto)
Gesundheit: Medizinischer Eignungstest bei einem zugelassenen Arzt/einer zugelassenen Ärztin (Sehtest, körperliche Untersuchung)
2
Lernfahrausweis beantragen
Formular beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons beziehen
Ärztliches Zeugnis beilegen
Passfoto und Identitätsnachweis einreichen
Gebühren bezahlen
3
Theoretische Ausbildung
Es empfiehlt sich, für beide Theorieprüfungen Theoriekurse zu nehmen
Theorieprüfung Kat. C/C1 (wenn du schon Kat. B hast, ist das eine separate Theorie)